Satzungsauszug:
§ 2 - Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Wer die Mitgliedschaft erwerben will,
hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.
§ 3 - Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist
schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer
vierteljährlichen Kündigungsfrist zulässig.
§ 5 - Beiträge
Der Jahresmitgliedsbeitrag sowie die außerordentlichen Beiträge werden jährlich im voraus von der
Mitgliederversammlung festgelegt.
Information zur Beitragszahlung:
Der derzeit gültige Vereinsbeitrag in Höhe von 40,00 €/Vierteljahr ist jeweils zum 15.01. - 15.04. - 15.07. und 15.10.
eines Kalenderjahres im voraus zu entrichten. Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €. Angefangene Quartalsmonate
werden mit 15,00 € berechnet.
Der Beitrag kann nur per Dauerauftrag oder mittels Lastschrifteinzugsverfahren
gezahlt werden.
Der Vorstand
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